INDIVIDUELLE WUNSCHLEISTUNGEN
Liebe Patientin,
mittlerweile ist uns allen bekannt, dass fachärztliche Leistungen nur noch auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden können, wenn diese in deren Leistungskatalog gehören. Der Umfang dieses Leistungskataloges ist gesetzlich geregelt. Selbstverständlich werden nach wie vor alle Untersuchungen, die aufgrund einer Erkrankung vorgenommen werden müssen von den Krankenkassen erstattet. Allerdings muss ich gerade im Bereich der sogenannten Vorsorgeuntersuchungen genau darauf achten, was im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten ist und was eine zusätzliche Leistung darstellt.
Das könnte für Sie bedeuten, dass Untersuchungen, die für Sie eine zusätzliche Sicherheit bedeuten, aber von der Krankenkasse nicht zu den Vorsorgeleistungen gezählt werden, von Ihnen selbst bezahlt werden müssen, wenn Sie diese Untersuchung wünschen.
Ich habe diese Leistungen deshalb auch Wunschleistungen genannt und Ihnen eine Auswahl
Selbstverständlich können Sie mich jederzeit auf Sonderwünsche und Ausnahmefälle gezielt ansprechen. |
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Info
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Seite zuletzt
aktualisiert: 26.07.2009 |
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