Praxisgebühr - Informationen für Sie
Seit Anfang Januar 2004 gibt es die sogenannte Praxisgebühr. Hier erfahren Sie wie die Praxisgebühr, die ja eigentlich eine Gebühr für die Krankenkassen ist, in unserer Praxis gehandhabt wird.
Ab 1. Januar 2004 sind Sie verpflichtet, bei jedem ersten Arztkontakt im Vierteljahr 10 EUR Kassengebühr (Praxisgebühr) zu bezahlen. Der Gesetzgeber hat es so beschlossen und alle Ärzte zum Einzug dieser Gebühr verpflichtet. Die Krankenkassen haben dies gefordert. Einwände von uns Ärzten wurden nicht berücksichtigt.
Diese Gebühr nicht zahlen müssen:
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Seite zuletzt
aktualisiert: 23.11.2007 |
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