Schreiben Sie uns eine Nachricht. Hier gelangen Sie zur Seitenübersicht So können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Auszeichnungen
Praxisgebühr - Informationen für Sie

10 EURO Praxisgebühr - seit 1. Januar 2004 müssen wir sie für die Krankenkassen erheben.

Seit Anfang Januar 2004 gibt es die sogenannte Praxisgebühr. Hier erfahren Sie wie die Praxisgebühr, die ja eigentlich eine Gebühr für die Krankenkassen ist, in unserer Praxis gehandhabt wird.

 

Ab 1. Januar 2004 sind Sie verpflichtet, bei jedem ersten Arztkontakt im Vierteljahr 10 EUR Kassengebühr (Praxisgebühr) zu bezahlen. Der Gesetzgeber hat es so beschlossen und alle Ärzte zum Einzug dieser Gebühr verpflichtet. Die Krankenkassen haben dies gefordert. Einwände von uns Ärzten wurden nicht berücksichtigt.

 

Diese Gebühr nicht zahlen müssen:

  • Patientinnen, die mit einer Überweisung von einem Haus- oder anderen Facharzt aus demselben Vierteljahr kommen.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
  • Patientinnen mit Befreiungsbescheinigung.
  • Sie bei reinen Vorsorgeuntersuchungen und reiner Schwangerschaftsbetreuung nach den gesetzlichen Richtlinien. (Mehr dazu finden Sie hierLinksymbol)

weiter ...Linksymbol


SERVICE-INFO Praxisgebühr

 

Informationen zur Praxisgebühr und ...

 

... Überweisungen

 

... Kassenrezepte

 

... Krebsvorsorge

 

... Schwangerschaft

 

... was kommt noch?

 

 

 

Termin anfragen

 

Rezept bestellen


Seite zuletzt
aktualisiert:
  23.11.2007
HOMELEISTUNGEN  IHR TEAMAKTUELLES  SPRECHZEITEN  KONTAKTANFAHRTSERVICEIMPRESSUM