Individuelle Wunschleistungen

Liebe Patientin,

mittlerweile ist uns allen bekannt, dass fachärztliche Leistungen nur noch auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden können, wenn diese in deren Leistungskatalog gehören. Der Umfang dieses Leistungskataloges ist gesetzlich geregelt. Selbstverständlich werden nach wie vor alle Untersuchungen, die aufgrund einer Erkrankung vorgenommen werden müssen, von den Krankenkassen erstattet. Allerdings müssen wir gerade im Bereich der sogenannten Vorsorgeuntersuchungen genau darauf achten, was im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten ist und was eine zusätzliche Leistung darstellt.

Das könnte für Sie bedeuten, dass Untersuchungen, die für Sie eine zusätzliche Sicherheit bedeuten, aber von der Krankenkasse nicht zu den Vorsorgeleistungen gezählt werden, von Ihnen selbst bezahlt werden müssen, wenn Sie diese Untersuchung wünschen.

Wir haben diese Leistungen deshalb auch Wunschleistungen genannt und Ihnen eine Auswahl zusammengestellt, zu der wir Ihnen im Folgenden auch kurze Erläuterungen anbieten möchten. Diese Liste enthält die häufigsten Wunschleistungen in der Frauenarztpraxis, die für Ihre Gesundheitsvorsorge sinnvoll sein können.

Selbstverständlich können Sie uns jederzeit auf Sonderwünsche und Ausnahmefälle gezielt ansprechen.

Auswahl unserer Wunschleistungen

Sind in Ihrem Fall die Voraussetzungen zur Abrechnung unserer fachärztlichen Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung nicht gegeben, so bieten wir Ihnen diese gerne als zusätzliche Leistungen an. Folgende Wunschleistungen könnten für Sie in Frage kommen:

Unsere Mitarbeiterinnen werden Sie bei der Anmeldung auf diese Wunschleistungen ansprechen und Ihnen ein Infoblatt mit einer Liste der Wunschleistungen aushändigen.

Sollten Sie sich für eine der Zusatzuntersuchungen entscheiden, bestätigen Sie uns dies bitte durch Ihre Unterschrift auf dem Vordruck. Sollten Sie hierzu Fragen an uns haben, können wir selbstverständlich vor einer Untersuchung noch in Ruhe darüber reden.

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