"Pille danach" = Notfallverhütung
Die sogenannte „Pille danach“ ist ausschließlich als NOTFALLVERHÜTUNG zu betrachten!
Sie muss innerhalb von spätestens 120 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Für die „Pille danach“ braucht man ein Rezept, das von einem Arzt ausgestellt werden muss. Da man am Wochenende nicht unbedingt die vertraute Frauenärztin erreichen kann, sollte man sich an den ärztlichen Notdienst oder wenn erreichbar an eine Frauenklinik wenden. Dort erhält man in aller Regel auch ein Rezept.
Es ist sinnvoll, dass man die Pille danach so früh wie möglich einnimmt, nachdem man festgestellt hat, dass etwas schiefgelaufen ist. Die Wirkung tritt umso sicherer ein, je früher man die Tabletten einnimmt!
Es gibt mittlerweile 2 verschieden Präparate auf dem Markt wobei das eine ein Kombinationspräparat von Östrogen und Gelbkörperhormon, das andere ein reines Gelbkörperhormonpräparat ist. Letzteres ist besser verträglich.
Die Sicherheit ist bei Einnahme in den ersten 24 Stunden nach Verkehr recht hoch (bis zu 95%) und sinkt rapide bei späterer Einnahme (58% bei Einnahme nach 48 bis 72 Stunden).
Fazit: Lieber vorher an Verhütung denken und anwenden!